Regalinspektion (TÜV)

 

Lagereinrichtungen und Regale sind, laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Arbeitsmittel. Somit unterliegen diese der Betriebssicherheitsverordnung und damit der Verantwortung des Betreibers.

Die DIN EN 15 635 differenziert zwischen der wöchentlich durchzuführenden Inspektion und einer Experteninspektion, die in Intervallen von max. 12 Monaten von einer fachkundigen Person durchgeführt werden muss.

Die wöchentliche Inspektion kann durch das Unternehmen selbst durchgeführt werden, für die Experteninspektion sind allerdings spezielle Fachkenntnisse erforderlich. Für diese gesetzlich erforderliche Experteninspektion stehen wir Ihnen als zertifizierter Regalinspekteur gern zur Verfügung.

Die Inspektion erfolgt systematisch anhand eines detaillierten Inspektionsprotokolls und wird anschließend mit einer Prüfplakette dokumentiert. Auf Wunsch übernehme ich auch die Terminverfolgung für zukünftige Prüfungen an Ihren Regalen.

tuev